Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Die Aufnahme in unsere Reha-Klinik kann entweder als direkte Überleitung aus unserem akutstationären Bereich oder per Reha-Antrag erfolgen.
Die MEDICLIN Seidel-Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Zudem können wir Patienten der Deutschen Rentenversicherung (Land) sowie beihilfefähige Patienten bei uns behandeln. Auch Privatpatienten nehmen wir gerne auf.
Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit. Dieses Recht gilt wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten in unserer Reha-Klinik aufgenommen zu werden:
Anträge erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung direkt über deren Servicenummer:
Tel. +49 30 700 183 8098
Es gibt drei Arten der Rehabilitation:
Medizinische Heilverfahren dienen Ihrer Gesunderhaltung oder Genesung. Sie können ambulant oder stationär erfolgen. Medizinische Heilverfahren stützen sich vor allem auf natürliche Heilmittel.
Ziele der medizinischen Rehabilitation:
Reha beantragen:
In der Regel erfolgt die Anschlussheilbehandlung unmittelbar nach Ihrer Krankenhausbehandlung. Sie dauert normalerweise 3 bis 4 Wochen und muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Einen Antrag für eine Anschlussheilbehandlung stellen Sie beim jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Ziele der Anschlussheilbehandlung:
Anschlussheilbehandlung beantragen:
Eine Anschlussgesundheitsmaßnahme ist einer Anschlussheilbehandlung ähnlich. Sie betrifft Patienten
Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags haben Sie die Möglichkeit, schriftlich zu widersprechen. Wir empfehlen Ihnen von diesem Recht Gebrauch zu machen. Sehr oft erfolgt nach einem Widerspruch doch noch eine Genehmigung.
Bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik können Sie auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht zurückgreifen. Die Klinik Ihrer Präferenz muss zertifiziert sein, solange Ihrer Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Vermerken Sie dazu in Ihrem Antrag Ihre bevorzugte Reha-Klinik. Hilfreich ist die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik (z. B. MEDICLIN Seidel Klinik) in ... (z. B. Bad Bellingen).“
Bitte beachten Sie, dass gewählte Klinik bei einer Anschlussheilbehandlung möglichst im Umkreis von 100 km um Ihren Wohnort liegen sollte.
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungen die Kosten einer Rehabilitation. Auch private Krankenversicherungen können, je nach vereinbartem Leistungsumfang, die Kosten übernehmen. Welche Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den Zielen und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Reha ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme.
Kosten für Begleitpersonen und Kinder bis 12 Jahren können bei medizinischer Notwendigkeit übernommen werden.
Die Kranken- und Rentenversicherung erheben eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Tag. Auf wie viele Tage die Zuzahlung begrenz ist, hängt von der Art und Dauer Ihrer Leistung sowie Ihrem Kostenträger ab. Bereits geleistete Zuzahlungen innerhalb desselben Kalenderjahres werden berücksichtigt.
Von der Zuzahlung befreit sind Sie:
Unsere Mitarbeiter in der Patientenaufnahme stehen Ihnen für Informationen jederzeit zur Verfügung.