Reha-Antrag und Überleitung aus der Akut-Klinik

Reha-Antrag und Überleitung aus der Akut-Klinik

Die Aufnahme in unsere Reha-Klinik kann entweder als direkte Überleitung aus unserem akutstationären Bereich oder per Reha-Antrag erfolgen.

Vor Ihrem Aufenthalt in unserer Reha-Klinik

Die MEDICLIN Seidel-Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Zudem können wir Patienten der Deutschen Rentenversicherung (Land) sowie beihilfefähige Patienten bei uns behandeln. Auch Privatpatienten nehmen wir gerne auf.

Reha-Antrag

Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit. Dieses Recht gilt wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten in unserer Reha-Klinik aufgenommen zu werden:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt durch Beantragung und Veranlassung des Klinikarztes und/oder Sozialarbeiters (Anschlussheilbehandlung (AHB), Anschlussrehabilitation (AHR))
  • Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Privatkrankenversicherung, Beihilfestelle)
  • Durch Anforderung und Buchung unserer Programme für Selbstzahler

Anträge erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung direkt über deren Servicenummer:
Tel. +49 30 700 183 8098

Es gibt drei Arten der Rehabilitation:

Medizinische Heilverfahren

Medizinische Heilverfahren dienen Ihrer Gesunderhaltung oder Genesung. Sie können ambulant oder stationär erfolgen. Medizinische Heilverfahren stützen sich vor allem auf natürliche Heilmittel.

Ziele der medizinischen Rehabilitation:

  • Erkrankungen und deren Folgezuständen behandeln, die Ihre Erwerbstätigkeit beeinflussen können
  • gesundheitliche Schäden beseitigen oder verbessern, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können
  • bisherige Behandlungserfolge stabilisieren, um bei chronischen Erkrankungen zu vermeiden, dass sich die Erkrankung verschlimmert

Reha beantragen:

  • Ihr Haus- oder Facharzt bestätigt die Notwendigkeit eines Heilverfahrens durch ein Attest.
  • Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
  • Der Kostenträger wählt, unter Berücksichtigung Ihres Wunsches, die Klinik aus.
Anschlussheilbehandlung (AHB)

In der Regel erfolgt die Anschlussheilbehandlung unmittelbar nach Ihrer Krankenhausbehandlung. Sie dauert normalerweise 3 bis 4 Wochen und muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Einen Antrag für eine Anschlussheilbehandlung stellen Sie beim jeweiligen Sozialversicherungsträger.

Ziele der Anschlussheilbehandlung:

  • verlorene Körperfunktionen und Fähigkeiten wiedererlangen
  • an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens heranführen

Anschlussheilbehandlung beantragen:

  • Der Sozialdienst Ihres behandelnden Krankenhauses stellt den Antrag.
  • Bei berufsgenossenschaftlichen Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
  • Bei DRV-Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
  • Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist die Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
Anschlussgesundheitsmaßnahme

Eine Anschlussgesundheitsmaßnahme ist einer Anschlussheilbehandlung ähnlich. Sie betrifft Patienten

  • die in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. private Krankenversicherung) versichert sind.
  • für die aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine Anschlussheilbehandlung nicht möglich ist.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Wie läuft die Aufnahme ab?

  • Je nach Rehabilitationsart stellen Sie, Ihr Haus-, Fach-, oder Klinikarzt einen Antrag auf Rehabilitation.
  • Die Notwendigkeit einer Rehabilitation bescheinigt Ihnen Ihr behandelnder Arzt durch ein Attest.
  • Der jeweilige Kostenträger (z. B. Kranken- oder Rentenversicherung) prüft Ihren Antrag. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid über die Kostenübernahme.
  • Sobald uns die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, können wir Ihren Aufnahmetermin besprechen.
  • Als Selbstzahler brauchen Sie keine Kostenübernahmeerklärung. In diesem Fall rechnen wir direkt mit Ihnen ab.

Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags haben Sie die Möglichkeit, schriftlich zu widersprechen. Wir empfehlen Ihnen von diesem Recht Gebrauch zu machen. Sehr oft erfolgt nach einem Widerspruch doch noch eine Genehmigung.

Bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik können Sie auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht zurückgreifen. Die Klinik Ihrer Präferenz muss zertifiziert sein, solange Ihrer Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Vermerken Sie dazu in Ihrem Antrag Ihre bevorzugte Reha-Klinik. Hilfreich ist die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik (z. B. MEDICLIN Seidel Klinik) in ... (z. B. Bad Bellingen).“

Bitte beachten Sie, dass gewählte Klinik bei einer Anschlussheilbehandlung möglichst im Umkreis von 100 km um Ihren Wohnort liegen sollte.

Wer übernimmt die Kosten einer Reha?

Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungen die Kosten einer Rehabilitation. Auch private Krankenversicherungen können, je nach vereinbartem Leistungsumfang, die Kosten übernehmen. Welche Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den Zielen und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Reha ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme.

Kosten für Begleitpersonen und Kinder bis 12 Jahren können bei medizinischer Notwendigkeit übernommen werden.

Die Kranken- und Rentenversicherung erheben eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Tag. Auf wie viele Tage die Zuzahlung begrenz ist, hängt von der Art und Dauer Ihrer Leistung sowie Ihrem Kostenträger ab. Bereits geleistete Zuzahlungen innerhalb desselben Kalenderjahres werden berücksichtigt.

  • Bei ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen sind die Zuzahlungen in der Regel unbegrenzt.
  • Die Zuzahlungen bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen sind auf 42 Tage im Jahr begrenzt.
  • Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung sind auf maximal 28 Tage im Jahr begrenzt.
  • Die Zuzahlungen bei einer Anschlussgesundheitsmaßnahme sind auf 14 Tage im Jahr begrenzt.

Von der Zuzahlung befreit sind Sie:

  • bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung.
  • wenn Sie unter 18 Jahren alt sind.
  • bei Bezug von Übergangsgeld.
  • wenn Sie über den integrierten Versorgungsvertrag der AOK zu uns kommen.
  • wenn sie einen gültigen Befreiungsausweis haben und eine gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger ist.

Unsere Mitarbeiter in der Patientenaufnahme stehen Ihnen für Informationen jederzeit zur Verfügung.

Was muss ich von zu Hause mitbringen?

Persönliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • verordnete Medikamente
  • Allergiepass
  • Bescheid über Grad der Behinderung (GdB)
  • Bankverbindung
Bekleidung
  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe/Socken
  • ausreichende, bequeme Oberbekleidung
  • Regenkleidung/Regenschirm
Sportbekleidung
  • Gymnastik- oder Trainingsanzug
  • Badebekleidung
  • Badetuch
  • Bademantel
Schuhe
  • Straßenschuhe
  • Festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe
Sonstiges
  • Uhr/Wecker
  • Persönliche Toilettenartikel
  • Handtücher
  • Waschlappen
  • Nähzeug
  • Haartrockner
  • Taschentücher
  • Kleines Radio
Hilfsmittel (falls vorhanden)
  • Stützstrümpfe
  • Bandagen
  • Schuhlöffel
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • Orthopädische Schuhe
  • U-Arm-Gehstützen oder Stock
  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Ersatzbrille
  • Blutzucker-Messgerät
  • Blutdruck-Messgerät

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Manuela Blauel

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Viktoria Baumann

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