Ihr Weg zu uns: Hinweise zum Aufnahmeverfahren
Ansprechpartner Aufnahme
Andrea Jehle
Tel. 0 76 35/30-1 76
Fax 0 76 35/30-1 77
Akutkrankenhaus
Bitte bringen Sie für die Aufnahme in unser Akutkrankenhaus den roten Einweisungsschein des Hausarztes oder niedergelassenen Facharztes mit.
Rehabilitationsklinik
Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum der MediClin Seidel-Klinik Bad Bellingen von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.
Für die Aufnahme kommen je nach Verfahren unterschiedliche Wege in Frage.
Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) sind Folgebehandlungen, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden.
Für den Aufenthalt im Rahmen einer AHB/AR erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft).
Die Modalitäten sind abhängig vom Versicherungsstatus.
Bei DRV-Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
Für Patienten, die im Rahmen eines akutstationären Aufenthalts in unserer Akutklinik sind, kann der AHB-Antrag bei Bedarf auch von uns gestellt werden.
Wir streben so einen nahtlosen Übergang von Akutaufenthalt in die Rehabilitationsbehandlung an.
Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB/AR zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.
Heilverfahren
Heilverfahren werden beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung) beantragt.
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die DRV aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.
Kostenträger der Heilverfahren sind für:
Angestellte & Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung
Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse
Selbstzahler
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.