Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie bei fast allen Medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag leisten.
Auf wie viele Behandlungstage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung, vom Kostenträger und von anderen bereits im Kalenderjahr der Rehabilitation geleisteten Zuzahlungen ab.
- Die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel unbegrenzt, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist.
- Die Zuzahlungen für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers sind auf höchsten 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei stationärem Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres leisten.
- Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung des Rentenversicherungsträgers müssen Sie höchstens 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres leisten.
Falls Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik gewesen sind und den Eigenanteil bereits (ggf. anteilig) entrichtet haben, so wird dies bei uns berücksichtigt. Bitte bringen Sie hierzu den Zahlungsbeleg mit. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren oder diejenigen, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.