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Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) erfolgt in der Regel in unmittelbarer Folge an eine Krankenhausbehandlung oder an eine ambulante Operation, wenn eine Weiterbehandlung erforderlich ist. Die AHB muss beim jeweiligen Sozialversicherungsträger beantragt werden.

Die AHB/AR sollte möglichst direkt im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt erfolgen, muss jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Die AHB dauert normalerweise 3 bis 4 Wochen, kann aber, wenn durch den behandelnden Arzt medizinisch therapeutisch begründet, verlängert werden.

Mittels einer Anschlussheilbehandlung sollen Sie verloren gegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangen und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt werden.