Eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) unterscheidet sich von einer AHB/AR dahingehend, dass die "Startzeit" von 3 Wochen überschritten wurde.
Sie ist ausschließlich eine Maßnahme im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und kommt in Frage für Patienten, die in einer gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind (z.B. private Krankenversicherung (PKV)) oder für Patienten, für die aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine AHB/AR nicht möglich ist.