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Einweisungsverfahren Seidel-Klinik
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MediClin Seidel-Klinik

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Hebelweg 4

79415 Bad Bellingen

Tel. 07635/ 30-0

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Einweisungsverfahren

Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum der MediClin Seidel-Klinik von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.

Für die Aufnahme kommen unterschiedliche Wege in Frage:

Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation

Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) sind Folgebehandlungen, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden. Für den Aufenthalt im Rahmen einer AHB/AR erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft). Die Modalitäten sind abhängig vom Versicherungsstatus.

Die Anmeldung des Patienten erfolgt also durch den Sozialdienst des Akutkrankenhauses, durch Zusendung des AHB-Antrages und AHB-Befundes sowie durch telefonische Mitteilung unter der Rufnummer 07635 / 30-176. Dabei wird in aller Regel der mögliche Aufnahmetermin sofort festgelegt, so dass keine Wartezeiten auftreten. Die Voraussetzung für die Aufnahme ist die Zustimmung der zuständigen Krankenkasse, Rentvenversicherung bzw. Berufsgenossenschaft).

  • Bei DRV-Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
  • Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
  • Für Patienten, die im Rahmen eines akutstationären Aufenthalts in unserer Akutklinik sind, kann der AHB-Antrag bei Bedarf auch von uns gestellt werden.

Wir streben so einen nahtlosen Übergang von Akutaufenthalt in die Rehabilitationsbehandlung an.

Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB/AR zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.

Heilverfahren (HV)

Durch Beantragung eines Heilverfahrens (HV) beim zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Private Krankenversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes). Basis ist das Attest bzw. der Antrag des Haus- oder Facharztes.

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten. Fragen Sie nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.

Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die DRV aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.

Kostenträger der Heilverfahren sind für:

  • Angestellte & Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung
  • Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
  • Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
  • Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse

Selbstzahler

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter 07635 / 30-176 zur Verfügung.