Versorgungsverträge und Belegungsvereinbarungen
- Plankrankenhaus des Landes Baden-Württemberg mit Förderung nach dem Krankenhausgesetz mit 36 vollstationären Betten für Innere Medizin, Teilbereich Rheumatologie.
- Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen für 60 Betten.
- Anerkennung nach Beihilfeverordnung = beihilfefähig
Aufnahmemöglichkeiten
- Als vollstationäre Behandlung mit „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ (Einweisung) durch den Hausarzt, Orthopäden, Neurologen, Neurochirurgen oder anderen Facharzt oder durch Verlegung aus einem anderen Krankenhaus.
- Als stationäre Rehabilitationsmaßnahme nach § 40 Abs. 2 SGB V. Kostenträger sind alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen.
- Als Anschlussheilbehandlungsmaßnahme (AHB) nach operativen Eingriffen an Wirbelsäule, Hüfte, Knie, Schulter oder anderen Gelenken und Knochen des Bewegungsapparates. Kostenträger sind alle gesetzlichen Krankenkassen, private Versicherungen und die DRV Baden-Württemberg.
- Als sektorenübergreifende „Integrierte Versorgung“ nach § 140 SGB V. Kostenträger sind mehrere große gesetzliche Krankenkassen.
- Als Privatpatient (beihilfefähig).
- Als Selbstzahler im Rahmen der MediClin Plusprogramme, die verschiedenen medizinischen und präventiven Ansprüchen gerecht werden.
- Als Begleitperson eines Patienten (Selbstzahler).